Noch im Dezember 2023 hat die Bundesregierung Förderungen von BAFA und KfW im Zuge des Haushaltsstreits ausgesetzt. Hauptgrund hierfür war, dass nicht klar war, woher die Mittel für Zuschüsse kommen sollen.
Nun hat die Bundesregierung angekündigt, dass Verbraucher und Unternehmen wieder Förderungen für den umweltfreundlichen Hausbau erhalten können. Wie die neue Förderung im Detail aussieht und welche Fristen es gibt, haben wir uns angesehen.
Haushaltssperre: Darum sind Förderanträge wieder möglich
Im Dezember zog die Bundesregierung buchstäblich die "Notleine" - für Verbraucher war nicht klar, ob und in welchem Umfang nachhaltige Gebäude im neuen Jahr gefördert werden. Während bei den meisten Zuschüssen nicht klar war, wie diese finanziert werden sollen, waren bei einigen KfW-Förderungen schlichtweg alle Fördermittel aufgebraucht.
Nun gibt es einen Lichtblick für Verbraucher und Unternehmen: mit der Einigung über den Bundeshaushalt 2024 weiß die Bundesregierung, aus welchem Topf Förderprogramme für Heizungen, Sanierungen und Energieberatungen bezahlt werden können.
Jetzt sind sowohl bestehende, eingefrorene, als auch neu gestellte Anträge bewilligungsfähig. Für Hausbauer und Unternehmen ist diese Entscheidung enorm wichtig - denn erst mit dieser kann verlässlich geplant werden.
KfW-Förderprogramme: Antragstellung ab dem 27. Februar 2024 möglich
Von der KfW-Bank selbst heißt es: "Wir gehen davon aus, dass wir etwa ab Mitte Februar die Förderung sukzessive wieder aufnehmen können". Konkret bedeutet das die folgenden Förderungen für nachhaltige Gebäude:
- Kreditsumme von bis zu 120.000 EUR pro Gebäude
- Diese wird zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung ausgegeben
- Zinsvorteil neben dem Kredit bei Haushalten mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR
Unternehmer und Verbraucher können die neue KfW-Förderung ab dem 27.02.2024 beantragen. Weiterhin fördert die KfW-Bank auch den Einbau einer umweltfreundlichen Heizungsanlage. Was das konkret bedeutet und ob auch eine moderne, mit Öl oder Gas betriebene Heizung Teil der Förderung ist, zeigen wir Ihnen.
Überblick: Das Wichtigste zur Heizungsförderung 2024
Im neuen Jahr erhalten Hausbesitzer Förderungen für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei immer nach der Art der Heizung, dem Jahreseinkommen des Haushaltes und wann das neue System eingebaut wird.
Konkret setzt sich die Förderung des Heizungstauschs so zusammen:
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten, wenn eine alte Heizung auf Basis von fossilen Brennstoffen durch ein neues, umweltfreundliches System getauscht wird
- Ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Haushalte, deren Jahreseinkommen unter 40.000 EUR liegt
- Nutzt eine Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle, gibt es einen Effizienzbonus von fünf Prozent
- Für Biomasseheizungen wird den Eigentümern ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 EUR ausgezahlt
- Der Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent betrifft alle Hausbesitzer, die bis 2029 auf eine klimaneutrale Heizung umsteigen
- Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus jedes Jahr um drei Prozent reduziert, bis er am 01.01.2037 entfällt
Wichtig: Auch für eine moderne, effiziente Heizung, welche mit Gas oder Öl betrieben wird, gibt es keine Förderung mehr. Lediglich Heizungen ohne Nutzung fossiler Brennstoffe können vollumfänglich gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen oder Heizungen auf Basis von Wasserstoff.
Fazit: Durch das neue Förderprogramm für klimafreundliches Heizen ergibt sich im Idealfall eine Fördersumme von 70 Prozent der Investitionskosten. Bei einem Einfamilienhaus ist die Förderung auf 23.500 EUR gedeckelt, in einem Mehrparteienhaus liegt das Limit bei 21.000 Euro.
Lesetipp: In diesem Artikel können Sie sich darüber informieren, warum sich eine Hybridheizung für Ihr Haus lohnen kann.
Rückkehr der BAFA-Förderung im Jahr 2024
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet viele, nachhaltige Förderprogramme an. Dazu gehört im neuen Jahr unter anderem die Förderung der Energieberatung, die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude und das Energiekostendämpfungsprogramm.
Für die Energieberatung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden werden 80 Prozent der Kosten vom Staat erstattet. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dagegen war nicht vom Förderstopp betroffen. Sie sorgt für eine Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden, welche dauerhaft Energiekosten einsparen. Zur energetischen Sanierung gehört unter anderem die Dämmung von Böden oder der Austausch alter Fenster, um Verlust von Wärme zu minimieren.
Auch interessant: Die BAFA bezuschusst auch weiterhin die Entwicklung eines Sanierungsfahrplans für eine Immobilie. Die Kosten hierfür sind bei Zweifamilienhäusern auf 1.300 EUR, bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten auf 1.700 EUR gedeckelt.
Konkrete Informationen und Anträge finden Sie auf der Website der BAFA.