Planen Sie, eine Klimaanlage für Ihr Gebäude oder Ihren Neubau anschaffen, müssen Sie den Kaufpreis unter Umständen nicht komplett selbst bezahlen. Die Bundesregierung fördert die Anschaffung mit verschiedenen Maßnahmen, um klimafreundliche Heizungen attraktiver zu machen. Zu den Förderprogrammen gehört unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wann Ihre Klimaanlage förderfähig ist und was es bei der Antragstellung zu beachten gibt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste zur Förderung kompakt zusammengefasst
- Im Bestreben, die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, werden seit geraumer Zeit nicht nur klimafreundliche Heizungen, sondern auch Klima- und Kühlanlagen gefördert
- Seit 2021 werden alle diese Maßnahmen für private und gewerbliche Gebäude in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst
- Ursprünglich war es nur für gewerbliche und öffentliche Gebäude, einen Zuschuss für die Klimaanlage zu beantragen. Das hat sich heute geändert, und auch Privatpersonen können nun eine Förderung für ihre Anlage beantragen
- Beispielsweise fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Sanierung eines Gebäudes oft auch den Einbau einer Klimaanlage
Warum werden Klimaanlagen gefördert?
Eventuell fragen Sie sich: warum werden Klimaanlagen gefördert? Ist eine Klimaanlage unbedingt notwendig, und kann in Europa nicht auf diese verzichten werden?
Hierzu eine Erklärung: Auch in unseren Breitengraden wird es im Sommer immer heißer. Besonders in Häusern mit großzügigen Fensterfronten und im Dachgeschoss wird es zu warm, um sich dort noch aufhalten zu können. Eine Klimaanlage ist in diesen Situationen unerlässlich.
Die meisten Split-Klimaanlagen verfügen über eine integrierte Wärmepumpe - sie sind also auch Heizungen, und damit förderfähig. Die Förderprogramme der Bundesregierung bieten finanzielle Anreize für den Einbau energiesparender und umweltfreundlicher Klimaanlagentechnologien. Gleichzeitig wird durch den Einbau die Lebensqualität gesteigert, während die Umwelt entlastet werden kann.
Staatliche Unterstützung bekommen auch gewerbliche Antragsteller, welche bisher eine ältere Klimaanlage in Ihrem Betrieb verbaut haben. Veraltete Systeme belasten die Umwelt durch eine geringe Effizienz und einen hohen Stromverbrauch, weshalb eine Förderung sich aus Gründen des Klimaschutzes lohnt.
Lesetipp: Hier erfahren Sie mehr dazu, warum die Anschaffung einer Klimaanlage für Sie auch steuerliche Vorteile hat.
Diese Klimaanlagen werden in Privathaushalten gefördert
Grundsätzlich gilt: hat die Klimaanlage eine Heizfunktion, dann ist sie förderfähig. Aus technischer Sicht handelt es sich bei jeder Split-Klimaanlage, welche auch heizen kann, um eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion. Entscheidend bei der Förderfähigkeit einer Split-Klimaanlage ist die Jahresbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs).
Bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen muss ein Gerät die folgenden Werte erreichen, um förderfähig zu sein:
- ≤ 12 kW: ETAs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6
- > 12 kW: ETAs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7
Gefördert werden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen seit dem 01.01.2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen. Bei beiden Systemen handelt es sich um effiziente, klimafreundliche Heizungen, welche die Zentralheizung des Gebäudes in den kalten Monaten unterstützen kann. Wichtig hierfür sind auch einige technische Anforderungen, etwa dass die Anlage nach EN 14511 und EN 14825 geprüft und zertifiziert ist.
Tipp: Die aktuelle Liste der BAFA zu förderfähigen Anlagen finden Sie unter diesem Link. Zudem können Sie sich auf unseren ausführlichen Produktseiten über eine klimafreundliche Split-Klimaanlage mit Heizfunktion informieren.
KfW, BAFA, GEG: Diese Institutionen fördern den Einbau von Klimaanlagen
Wichtig: Privatnutzer erhalten keine Förderung für klassische Split-Klimaanlagen oder mobile Kühlgeräte. Geben Sie jedoch an, dass Sie das Gerät vorrangig zum Heizen nutzen möchten, dann ist eine Förderung nach geltender Richtlinie möglich. Hierbei sind Förderungen von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten möglich, wenn die Klimaanlage Ihr primärer Wärmeerzeuger ist.
Nutzen Sie die Split-Klimaanlage nicht als primäre Wärmequelle, können Sie staatliche Zuschüsse für eine Klimaanlage im Gebäude beantragen. Diese erfolgen dann im Rahmen der Förderung einer Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden nach der BEG. Die Voraussetzung ist, dass diese Heizung vorrangig als Raumheizung eingesetzt wird, dann erhalten Sie eine Förderung von bis zu 25 %.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Die BAFA-Förderung für Klimaanlagen im Privathaushalt
Besonders lukrativ sind die Förderungen dann, wenn Sie ein Bestandsgebäude sanieren / renovieren. Wird Ihre neue Heizung mit mindestens 60 % erneuerbaren Energien betrieben, können Sie diese als Einzelmaßnahme vom BAFA bezuschussen lassen.
Anbei die wichtigsten Informationen zur BAFA-Förderung der Klimaanlage mit integrierter Wärmepumpe:
- In Nichtwohngebäuden beträgt die Höhe der Förderung maximal 40 %
- Heizen Sie mit der Klimaanlage auch, haben Sie in Nichtwohn- und Wohngebäuden einen Anspruch auf bis zu 35 % Förderung
- Inbegriffen sind in diesen 35 % auch 10 % Heizungstausch-Bonus. Diesen erhalten Sie für den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen sowie Nachtspeicheröfen
- Damit die Klimaanlage förderfähig ist, müssen die Anschaffungskosten bei mindestens 2.000 EUR liegen. Gedeckelt sind sie insgesamt auf 60.000 EUR pro Wohneinheit
- Voraussetzung für die Förderung ist immer auch ein vorgeschalteter Stromzähler an der Klimaanlage sowie eine Energieeffizienzanzeige
In diesem Fällen haben Sie Anspruch auf eine KfW-Förderung
Wenn Sie bei der KfW-Bank einen Zuschuss für das Wohngebäude beantragen möchten, dann ist die Voraussetzung hierfür immer das Erreichen eines gewissen Effizienzhaus-Standards. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt attraktive Kredite mit Tilgungszuschuss, wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren oder einen Neubau anstreben.
Laut KfW zählen Klimaanlagen im Rahmen einer energetischen Sanierung nicht zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen. Bei den Maßnahmen für die Energieeffizienz werden jedoch unter anderem auch digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs und Lüftungsanlagen mit Wärmegewinnung berücksichtigt. Demnach erhalten Sie bei der KfW einen Kredit mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss, wenn Sie die Heizung erneuern und durch die Wärmepumpe ersetzen.
Wichtig: Kaufen Sie eine Immobilie oder bauen Sie diese neu, dann wird der gesamte Effizienzhaus-Standard gefördert und keine Einzelmaßnahmen. In diesem Zuge können Sie überlegen, ob der Einbau einer oder mehrerer Klimaanlagen Sinn macht.
Fazit: Wie hoch ist die maximale Förderung für meine Klimaanlage?
Wie hoch die Förderung für Ihre Klimaanlage schlussendlich ausfällt, richtet sich immer nach dem Förderprogramm, für welches Sie sich entscheiden. In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Förderung nach Ihren Ausgaben, also der Investitionssumme für die neue Klimaanlage.
Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme zur Sanierung eines Klimagerätes, ist der Zuschuss auf maximal 20 % der Investitionskosten begrenzt. Wird diese Split-Klimaanlage zum Heizen genutzt, steigt der Förderbetrag auf bis zu 35 % der Anschaffungskosten. Pro Wohneinheit lassen sich grundsätzlich nicht mehr als 60.000 EUR bezuschussen.
Bei den Förderkrediten der KfW ist es ähnlich. Erreichen Sie etwa den Effizienzhaus-Standard EH70, dann werden die Ausgaben für die Wärmepumpe mit 25 % über den Tilgungszuschuss gefördert.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten für Ihre Klimaanlage geben - und Ihnen eine weitere Hürde nehmen, auf eine umweltfreundliche Heizung umzusteigen.