Förderungen für Wärmepumpen 2025 - Die wichtigsten Antworten

Wärmepumpe vor Haus
Heizungen, welche bereits über 30 Jahre in Betrieb sind, müssen getauscht werden - so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Während diese Regelung keine neue ist, gibt es allerdings immense Förderprogramme für nachhaltige Heizungen. 
Ein Überblick, welche Förderungen 2025 für die Wärmepumpe beantragt werden können und wann Split-Klimaanlagen förderfähig sind. 

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Wärmepumpen gewinnen Heizwärme aus der Umgebung und nutzen hierfür unter anderem das Erdreich, das Grundwasser oder die Luft. Hierdurch arbeiten sie besonders umweltverträglich. 
  • Seit dem 27.08.2024 können alle Besitzer von Gebäude Förderungen für Wärmepumpen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 
  • Je nach Ausgangslage, Zeitpunkt der Beantragung und Einkommen des Haushalts liegen die maximalen Förderungen für die Wärmepumpe bei 70 Prozent der Anschaffungskosten.
  • Aktuell beläuft sich die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf rund 30.000 Euro pro Gebäude / Antragstellung. Wärmepumpen für EFH sind so bereits für etwa 9.000 Euro erhältlich. 

Tipp: Für Gewerbetreibende und Selbstständige ist unter Umständen die Förderung einer Split-Klimaanlage möglich. Diese sorgt nicht nur für Abkühlung im Sommer, sondern verfügt auch über eine integrierte Wärmepumpe. 

Gebäudeenergiegesetz: Warum werden Wärmepumpen gefördert? 

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Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt Deutschland einen wichtigen Grundstein für das Erreichen der Klimaziele. Es dient in erster Linie dazu, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger zu verringern und den CO₂-Ausstoß zu minimieren.

Schon gewusst? Aktuell nutzen noch knapp 45 Prozent der Haushalte einen fossilen Energieträger zum Beheizen der eigenen vier Wände. Mit umfangreichen Förderungen hilft die Bundesregierung aktuell dabei, diese Situation zu ändern. 

Förderung Wärmepumpe 2025: Bis zu 70 % der Gesamtkosten werden übernommen

Wer sich dazu entscheidet, eine klimafreundliche Heizung einzubauen, der wird hierbei durch staatliche Maßnahmen enorm unterstützt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist hierbei das wichtigste Förderprogramm. Die Antragstellung und Administration der Förderanträge übernimmt die KfW, nicht wie vormals das BAFA. 

Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der Anschaffungskosten, diese steht jedem Haushalt zu, der eine geeignete Wärmepumpe (siehe nächster Absatz) einbauen möchte. Dazu kommen optional die folgenden Fördersätze: 

  • 20 Prozent "Klimageschwindigkeits-Bonus": Diesen erhalten Hausbesitzer, die ihre alte Öl- oder Gasheizung noch vor 2028 austauschen. 
  • 30 Prozent "Einkommensbonus": Beantragbar von allen selbstnutzenden Gebäudeeigentümern mit einem zu versteuernden Einkommen bis max. 40.000 Euro pro Jahr. 
  • 5 Prozent "Effizienzbonus": Verfügbar für alle Antragsteller, die ein natürliches Kühlmittel (z.B. Propan) nutzen oder als Energiequelle Wasser- oder Erdwärme nutzen. 

Wichtig: Die maximale Höhe der Förderung darf 70 Prozent der gesamten Anschaffungskosten nicht übersteigen, das schreibt die BEG vor. 

Förderung 2025: Welche Wärmepumpen werden von der BAFA gefördert? 

Grundsätzlich förderfähig nach der BEG sind alle Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder die Luft als Wärmequelle nutzen und strombetrieben sind. Gaswärmepumpen sind nicht förderfähig, diese werden allerdings heute auch nur noch sehr selten verbaut. 

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.01.2024 gab es weitreichendere Anpassungen der Förderungsvoraussetzungen. Neue Wärmepumpen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für die Beantragung der Bundesförderung muss die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe zudem bei mindestens 3,0 liegen. So soll verhindert werden, dass eine Anlage in ungeeigneten Gebäuden angewendet wird.

Bei Bestandsbauten ist der Umstieg auf die Wärmepumpe zudem an die kommunale Wärmeplanung geknüpft, die in jedem Bundesland bis spätestens Juni 2028 vorliegen muss. Aktuell hat Baden-Württemberg diese als einziges Bundesland bereits abgeschlossen. Im Neubau ist diese keine entscheidende Vorgabe. 

Wann bekomme ich keine Förderung für meine Heizung? 

Ab 2024 erhalten Sie unter anderem in diesen Fällen keine Förderung mehr:

  • Wenn Ihre neue Heizung fossile Energieträger nutzt, gehört diese ab dem Jahr 2024 nicht mehr zu den förderfähigen Anlagen.
  • Sollte Ihre Heizung weniger als 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen oder eine JAZ unter 3,0 aufweisen, wird sie auch in einem Neubau nicht gefördert.
  • Wird eine bestehende Heizungsanlage, welche auf fossilen Energieträgern basiert, saniert, gibt es hierfür ebenfalls keine konkreten Zuschüsse.

Wichtig: Förderungen von Luft-Wasser-Wärmepumpen sind nur dann möglich, wenn die Lautstärke des Außengeräts mindestens 5 dB (Dezibel) unter den gesetzl. Geräuschemissionsgrenzwerten liegt. 

Tipp: Einen detaillierten Überblick mit allen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie auf der Website der KfW.

Steuerbonus für Besitzer von Wärmepumpen 

Neben der Förderung von Maßnahmen durch die KfW gibt es als Alternative einen Steuerbonus für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Insgesamt können Sie so bis zu 20 Prozent der Kosten für Maßnahmen zur Sanierung in Form von Steuererleichterungen zurückerhalten. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. 

Wichtig: Der Steuerbonus kann nicht mit einer KfW-Förderung kombiniert werden. Zudem darf das Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus nicht älter als zehn Jahre sein. 

Oft fällt die staatliche Förderung (KfW) jedoch deutlich höher aus, gerade wenn es nur um die Sanierung der Heizung geht. Sanieren Sie dagegen weitere Bestandteile des Gebäudes, kann es sinnvoller sein, auf den Steuerbonus zu setzen. Hierfür geben Sie einfach die angefallenen Kosten in der Einkommenssteuererklärung des jeweiligen Jahres an. 

Werden die Förderungen für Wärmepumpen 2025 verlängert? 

Aktuell plant die Bundesregierung, die Förderungen für Wärmepumpen auch im Jahr 2025 unverändert fortzusetzen (Stand: Oktober 2024). Aus der Kabinettsvorlage für den Bundeshaushalt 2025 geht hervor, dass aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) rund 14,4 Milliarden Euro speziell für die BEG eingeplant sind. 

Tipp: Um auf "Nummer sicher" zu gehen, empfehlen wir Ihnen, den Antrag möglichst schnell zu stellen. Für den Antrag ist immer auch das Vorliegen eines Einbauangebots eines Fachbetriebs erforderlich.

Kosten: So viel müssen Sie für eine Wärmepumpe ohne Förderung bezahlen 

In diesem Beispiel möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie attraktiv die Förderungen für moderne und effiziente Heizungen ab 2024 sein können. Beim Austausch einer alten Heizung gegen ein neues, förderfähiges System im Gebäude entstehen enorme Kosten. Bei einem Einfamilienhaus liegen diese bei einer Wärmepumpe pendeln sich diese im Regelfall bei etwa 30.000 Euro ein. Dazu kommen Aufwendungen für Erschließung und Installation.

Aber: Durch die Förderung von bis zu 70 Prozent müssen Sie im besten Fall nur etwa 9.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. 

Förderung für Wärmepumpen: Gilt sie auch für Split-Klimaanlagen? 

Klimaanlage Außengerät

Grundlegend gibt es auch Förderungen für den Einbau von modernen Split-Klimaanlagen - allerdings mit Einschränkungen. Der Fördersatz hängt von Einsatzgrund, Gebäude und der Art des Klimageräts ab. Auch entscheidend ist, ob es sich um ein privates Gebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt.  

Förderungen sind bei Nicht-Wohngebäude beispielsweise in Höhe von bis zu 20 Prozent möglich, wenn die Anlage zum Kühlen genutzt wird. Förderungen für Split-Geräte, die vorrangig eine Heizfunktion haben, belaufen sich maximal auf 40 Prozent der Gesamtkosten in Wohn- und Gewerbeimmobilien. 

Aber: Grundsätzlich werden Split-Klimaanlagen für Privatpersonen nicht gefördert. Allerdings ist es möglich, eine Förderung für die Wärmepumpe als Klimaanlage zu erhalten, wenn diese die primäre Wärmequelle darstellt. Die Klimaanlage benötigt in diesem Fall eine Energie- und Effizienzanzeige. Alle Klimaanlagen von Kältebringer verfügen bisher nicht über diese Funktion. 

Ihre häufig gestellte Fragen 

Gibt es KfW-Förderungen für Klimaanlagen? 

Nein, leider gehören Split-Klimaanlagen nicht zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen der KfW. Allerdings gibt es die Option einer Förderung für eine Wärmepumpe als Heizung, die Klimaanlage können Sie so zusätzlich zum Kühlen nutzen. 

Welche Voraussetzungen muss eine Klimaanlage für die Förderung erfüllen? 

Die Hauptfunktion muss das Heizen des Gebäudes sein - die Wärmepumpe steht also im Vordergrund. Zudem muss die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen und eine Effizienz- und Verbrauchsanzeige besitzen. 

Welche Heizungsanlagen werden nicht gefördert? 

Fossile Heizungsarten wie die Öl- oder Gasheizung werden nicht gefördert. Zudem ausgeschlossen sind direkte Elektroheizungen und Systeme, die nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. 

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